Jägersburg. . das Dorf
In das verbreiterte Südostende
des
wurmartig gewundenen Regenthinsees (181 Hektar) stößt heute vom Dorfe
her
ein deutlicher Landsporn vor. Unschwer erkennt man, daß es sich um eine
landfest gewordene Insel handelt. Auf ihr hat Markgraf Hans von Küstrin
sich 1542 für jene weitgedehnten Jagdgründe ein schlichtes Jagdschloß
erbaut,
eine Jägerburg, zu der nur ein aufgeschütteter Damm führte, den am
Torhaus
eine Zugbrücke abschloß.
Seinem Nachfolger, dem Kurfürsten
Johann Georg, genügten die Baulichkeiten für einen längeren Aufenthalt
mit seinem Hofstaate nicht mehr, und so hat er 1586 einen völligen Um-
und Ausbau vorgenommen. Mauer und Wall umgaben die geviertförmige
Gebäudegruppe.
Auch Kurfürst Georg Wilhelm hat
hier mehrfach längeren Aufenthalt genommen, nicht zur Freude der
Bauern,
die Reisegespanne stellen und als Jagdtreiber dienen mußten, auch nicht
zur Freude der Bürger die zur Wacht und Aufwartung hinbefohlen wurden.
Im Dreißigjährigen Kriege zerfiel
das Schloß, und die Schweden ließen es abtragen und bauten mit seinen
Steinen
die Festung Driesen aus.
Als nächster Vorgänger des
Dorfes
erscheint nun, wieder ein Jahrhundert hindurch,das Vorwerk Jägersburg,
das zum Amt Marienwalde gehörte.
Es umfaßte zuletzt 1030 Morgen
und benutzte von den Schloßresten auf der Insel ein Brau- und Darrhaus.
Nach dem Siebenjährigen Kriege
löste Friedrich der Große, gleich dem Vorwerk Hochzeit auch das Vorwerk
Jägersburg auf und verteilte es an 14 deutsch-evangelische
Kolonistenfamilien
aus dem benachbarten Polen, so daß jede etwa 65 Morgen Acker und 5
Morgen
Wiesen erhielt.
Im Jahre 1800 werden für
Jägersburg
außer diesen 14 Kolonisten noch 5 Einlieger, 1 Fischer und die Schmiede
angegeben, zusammen 140 Seelen.
Auffällig ist, daß es 1820 nur
100 Seelen gewesen sein sollen. Der Teerofen (an der Südostgrenze) war
damals unbewohnt.
1840 hatte dies "Koloniedorf mit
1 Teerofen" 223 Einwohner in 23 Wohngebäuden! Die letzte
Volkszählung
ergab 208 Einwohner in 51 Haushaltungen und 30 Wohngebäuden.
Auch die Gemarkungsfläche hat
seit
der Gründung des Dorfes erheblich zugenommen. Schon bei der Separation
betrug sie 1575 Morgen, also das Anderthalbfache, jetzt sogar 482
Hektar.
Immerhin gehört Jägrsburg damit durchaus zu den kleinen Landgemeinden
des
Kreises Arnswalde.
Keilartig legt sich die Feldmark
zwischen die größeren Gemarkungen Lämmersdorf und Regenthin. Einst
unterschied
man das Lindortsche Feld (im Nordwesten), das Teerofenfeld (der Süden)
und das Kleine Feld (im Nordosten).
Noch einige Flurnamen seien
herausgegriffen:
Birkspitzwiesen, Ellerspitzwiesen, Eichbruch, Fennbruch, Poßbruch,
Kiebitzwinkel,
Kanonenberg, Sprockpfuhl, Neuländer, Räumkaveln.
Die Zugabekaveln sowie die
Lämmersdorfer
und die Regenthiner Abfindung führen uns zu dem wichtigen Vorgang der
Separation
und der Aufhebung ein- und gegenseitiger Berechtigungen.
Zur Separation kam es in
Jägersburg
erst 1842, nachdem die Vermessung durch Boeck 1839 und die Bonitierung
1840 erfolgt war.
Von den ursprünglichen 14
Kolonistennahrungen
waren inzwischen zwei in der Hand des Holzfaktors Karl Ludwig
August
Meyer vereinigt (vgl.den Flurnamen Meyerbusch). Sonst nahmen
noch
teil das Schulzenamt, das Kruggut, die Dorfschmiede, und 3 Eigentümer.
Bei der vermengten Lage in allen
drei Feldern waren die Grundstücke recht gleichmäßig groß gewesen;
durch
die wirtschaftliche Zusammenlegung ergaben sich infolge der
verschiedenen
Bodengüte (durchschnittlicher Grundsteuer-Reinertrag je Hektar 6,74
Mark)
sehr erhebliche Flächenunterschiede.
Acht Wirte behielten
vorläufig
noch die gegenseitige gemeinschaftliche Behütung ihrer Ländereien bei,
stellten es aber jedem frei, sich jederzeit davon auszuschließen.
Behufs Ausgleichung der
Holzbestände
auf dem Hufenschlage hatte eine Abschätzung nach Klafterzahl pro Morgen
stattgefunden, und eine Holzausgleichungs-Berechnung gab an, was jeder
zu zahlen oder zu empfangen hatte.
Infolge der Separation entstand
zu Anfang der fünfziger Jahre ganz im Süden der Feldmark
Jägersburg
der Abbau Bergsaue.
Die Jägersburger Kolonisten
waren
berechtigt, aus der Regenthiner Forst in deren ganzem Umfang, jedoch
mit
Ausnahme der eigentlichen Schonungen, das ganze Jahr hindurch
Streu
zu holen.
Diese Berechtigung wurde 1852
durch
eine feste Geldrente abgelöst, die der Fiskus mit einem jährlichen
Betrage
von 35 Taler 16 Silbergroschen 2 Pfennig an jede ganze Kolonistenstelle
zahlte.
Später wurde auch die gegen die
sogenannte Weidehammelrente in der Regenthiner Forst ausgeübte
Weideberechtigung
der Jägersburger Kolonisten vom Fiskus abgelöst, indem jeder 4 Morgen
abgeholzten
Waldboden erhielt.