Jägersburg
Kreis Arnswalde, Neumark
Land und Leute


Vom Mehrenthinfließ zur Kontopriege

Jägersburg. . das Dorf

In das verbreiterte Südostende des wurmartig gewundenen Regenthinsees (181 Hektar) stößt heute vom Dorfe her ein deutlicher Landsporn vor. Unschwer erkennt man, daß es sich um eine landfest gewordene Insel handelt. Auf ihr hat Markgraf Hans von Küstrin sich 1542 für jene weitgedehnten Jagdgründe ein schlichtes Jagdschloß erbaut, eine Jägerburg, zu der nur ein aufgeschütteter Damm führte, den am Torhaus eine Zugbrücke abschloß.
Seinem Nachfolger, dem Kurfürsten Johann Georg, genügten die Baulichkeiten für einen längeren Aufenthalt mit seinem Hofstaate nicht mehr, und so hat er 1586 einen völligen Um- und Ausbau vorgenommen. Mauer und Wall umgaben die geviertförmige Gebäudegruppe.
Auch Kurfürst Georg Wilhelm hat hier mehrfach längeren Aufenthalt genommen, nicht zur Freude der Bauern, die Reisegespanne stellen und als Jagdtreiber dienen mußten, auch nicht zur Freude der Bürger die zur Wacht und Aufwartung hinbefohlen wurden.
Im Dreißigjährigen Kriege zerfiel das Schloß, und die Schweden ließen es abtragen und bauten mit seinen Steinen die Festung Driesen aus.

Als nächster Vorgänger des Dorfes erscheint nun, wieder ein Jahrhundert hindurch,das Vorwerk Jägersburg, das zum Amt Marienwalde gehörte.
Es umfaßte zuletzt 1030 Morgen und benutzte von den Schloßresten auf der Insel ein Brau- und Darrhaus.
Nach dem Siebenjährigen Kriege löste Friedrich der Große, gleich dem Vorwerk Hochzeit auch das Vorwerk Jägersburg auf und verteilte es an 14 deutsch-evangelische Kolonistenfamilien aus dem benachbarten Polen, so daß jede etwa 65 Morgen Acker und 5 Morgen Wiesen erhielt.

Im Jahre 1800 werden für Jägersburg außer diesen 14 Kolonisten noch 5 Einlieger, 1 Fischer und die Schmiede angegeben, zusammen 140 Seelen.
Auffällig ist, daß es 1820 nur 100 Seelen gewesen sein sollen. Der Teerofen (an der Südostgrenze) war damals unbewohnt.
1840 hatte dies "Koloniedorf mit 1 Teerofen" 223 Einwohner in 23 Wohngebäuden!  Die letzte Volkszählung ergab 208 Einwohner in 51 Haushaltungen und 30 Wohngebäuden.

Auch die Gemarkungsfläche hat seit der Gründung des Dorfes erheblich zugenommen. Schon bei der Separation betrug sie 1575 Morgen, also das Anderthalbfache, jetzt sogar 482 Hektar. Immerhin gehört Jägrsburg damit durchaus zu den kleinen Landgemeinden des Kreises Arnswalde.
Keilartig legt sich die Feldmark zwischen die größeren Gemarkungen Lämmersdorf und Regenthin. Einst unterschied man das Lindortsche Feld (im Nordwesten), das Teerofenfeld (der Süden) und das Kleine Feld (im Nordosten).
Noch einige Flurnamen seien herausgegriffen: Birkspitzwiesen, Ellerspitzwiesen, Eichbruch, Fennbruch, Poßbruch, Kiebitzwinkel, Kanonenberg, Sprockpfuhl, Neuländer, Räumkaveln.
Die Zugabekaveln sowie die Lämmersdorfer und die Regenthiner Abfindung führen uns zu dem wichtigen Vorgang der Separation und der Aufhebung ein- und gegenseitiger Berechtigungen.

Zur Separation kam es in Jägersburg erst 1842, nachdem die Vermessung durch Boeck 1839 und die Bonitierung 1840 erfolgt war.
Von den ursprünglichen 14 Kolonistennahrungen waren inzwischen zwei in der Hand des Holzfaktors Karl Ludwig August Meyer vereinigt (vgl.den Flurnamen Meyerbusch). Sonst nahmen noch teil das Schulzenamt, das Kruggut, die Dorfschmiede, und 3 Eigentümer.
Bei der vermengten Lage in allen drei Feldern waren die Grundstücke recht gleichmäßig groß gewesen; durch die wirtschaftliche Zusammenlegung ergaben sich infolge der verschiedenen Bodengüte (durchschnittlicher Grundsteuer-Reinertrag je Hektar 6,74 Mark) sehr erhebliche Flächenunterschiede.
Acht Wirte  behielten vorläufig noch die gegenseitige gemeinschaftliche Behütung ihrer Ländereien bei, stellten es aber jedem frei, sich jederzeit davon auszuschließen.
Behufs Ausgleichung der Holzbestände auf dem Hufenschlage hatte eine Abschätzung nach Klafterzahl pro Morgen stattgefunden, und eine Holzausgleichungs-Berechnung gab an, was jeder zu zahlen oder zu empfangen hatte.
Infolge der Separation entstand zu  Anfang der fünfziger Jahre ganz im Süden der Feldmark Jägersburg der Abbau Bergsaue.

Die Jägersburger Kolonisten waren berechtigt, aus der Regenthiner Forst in deren ganzem Umfang, jedoch mit Ausnahme der eigentlichen Schonungen, das ganze Jahr  hindurch Streu zu holen.
Diese Berechtigung wurde 1852 durch eine feste Geldrente abgelöst, die der Fiskus mit einem jährlichen Betrage von 35 Taler 16 Silbergroschen 2 Pfennig an jede ganze Kolonistenstelle zahlte.
Später wurde auch die gegen die sogenannte Weidehammelrente in der Regenthiner Forst ausgeübte Weideberechtigung der Jägersburger Kolonisten vom Fiskus abgelöst, indem jeder 4 Morgen abgeholzten Waldboden erhielt.


Quelle: Wanderungen und Streifzüge durch den Kreis Arnswalde, von W. Schuhmacher
                  Erhalten von  Sibylle Jefferis, geb. Bierhals


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